Schul-ABC

 

 

 

 

 

 

A Aufsichtspflicht

  • Die Kinder sammeln sich vor Unterrichtsbeginn in der Aula des Schulhauses. Der Technische Hausverwalter übernimmt bis 7.45 Uhr die Aufsicht.
  • Um 7.45 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler selbstständig zum Klassenzimmer oder Fachraum, in dem in der 1. Stunde der Unterricht stattfindet. Ab diesem Zeitpunkt führt die jeweilige Lehrkraft die Aufsicht.
  • Unter Hygieneauflagen während der Corona-Pandemie sammeln sich die Kinder im Außenbereich der Schule unter Aufsicht der Lehrkraft der 1. Schulstunde.
  • Für die Sicherheit auf dem Schulweg sind die Eltern zuständig.
B

Betreuung

  • Benötigen Sie ab 7.10 Uhr zuverlässig eine Betreuung für Ihr Kind, können Sie das kostenlos an der Schule angebotene Frühstück in Anspruch nehmen.
  • Seniorinnen und Senioren richten ein gesundes Frühstück her und betreuen die Kinder bis zum Unterrichtsbeginn.
  • Gespendet und geliefert werden die Lebensmittel von Lidl, über die Aktion brotZeit e.V.
  • Im Haus gibt es auch eine Mittagsbetreuung. Dabei handelt es sich um eine Elterninitiative. Die Schüler begeben sich nach Unterrichtsschluss in die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung. Dort erhalten die Kinder ein Mittagessen und können Montag bis Donnerstag bis 15.30 Uhr, am Freitag bis 15.00 Uhr spielen oder auch die Hausaufgaben erledigen. Die Kontaktperson ist Frau Frau Fürstberger, ab 11.20 Uhr in Raum E/05.
  • Viele Kinder besuchen den Hort an der Max-Kolmsperger-Str. 2. Die Leitung erreichen Sie unter der Tel.: 670 70 01.
  • Einen weiteren Hort gibt es in der Max-Kolmsperger-Str. 3. Sie können unter der Telefonnummer 67 34 62 83 Kontakt mit Herr Weggenmann aufnehmen.
  • Im Schulsprengel liegt auch der Hort am Brittingweg 8. Herr Preuss ereichen Sie unter der Telefonnumer 670 25 55.
C Christliche Erziehung

  • Normalerweise besucht Ihr Kind von der Einschulung an den katholischen oder evangelischen Religionsunterricht, sofern dies seine Konfession ist. Sie können aber auch beantragen, dass Ihr Kind den Ethikunterricht besuchen soll.
  • Kinder ohne Bekenntnis oder einer anderen Glaubensrichtung gehen in den Ethikunterricht. Soll Ihr Kind den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht besuchen, müssen Sie über die Schule einen Antrag bei der jeweiligen Religionsgemeinschaft stellen.
  • Die Einteilung gilt für die gesamte Grundschulzeit. In begründeten Fällen haben die Eltern natürlich das Recht zu wechseln.
D Disziplin

  • Die Erziehung der Kinder zu Persönlichkeiten, die sich in eine Gemeinschaft gut einfinden, aber auch sozialverträglich behaupten können, liegt dem Kollegium als Unterrichtsprinzip sehr am Herzen. Punkte, auf die geachtet wird, sind zum Beispiel:
  • Wir achten den Nächsten!
  • Wir sind höflich!
  • Wir helfen uns gegenseitig!
  • Wir vertragen uns!
  • Wir können uns auf den anderen verlassen!
  • Wir halten uns an Klassen– und Gesprächsregeln!
  • Wir sind pünktlich!
  • Wir beachten die Hausordnung!
  • In ganz besonderem Maß erfolgt die Werteerziehung im Religions- und Ethikunterricht. Von großem Vorteil ist hier eine kleine Gruppenstärke.
E Elternkooperation

  • Die Lehrerinnen, die Lehrer und die Schulleitung legen sehr großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern der Schüler. Daher haben wir die Bitte, sich bei Fragen oder Problemen zunächst immer zuerst an die LehrerIn oder FachlehrerIn zu wenden, die Ihnen weiterhelfen kann.
  • In jeder Klasse wird ein Mitteilungs– oder Hausaufgabenheft geführt. Hier können Sie kleine Informationen bzw. Fragen an die Klass- und FachlehrerIn hineinschreiben. Ebenso wird sich die LehrerIn bei Bedarf auf diese Weise an Sie wenden.
  • In jeder Klasse werden zu Beginn des Schuljahres ein Klassenelternsprecher und ein Stellvertreter gewählt. Sie kümmern sich um Belange, die die eigene Klasse betreffen und vermitteln zwischen Lehrer und Eltern.
  • Jeder Erziehungsberechtigte wird zur Elternbeiratswahl eingeladen und kann sich zur Wahl stellen. Pro Familie dürfen so viele Stimmen abgegeben werden, wie sie  Kinder an der Schule hat. Bei der Größe unserer Schule werden maximal zwölf, mindestens fünf Personen in den Elternbeirat gewählt. Dieser arbeitet eng mit der Schulleitung zusammen und trägt entscheidend zum Gelingen des Schullebens mit bei.
F Ferienordnung/Unterrichtsfreie Tage

  • Herbstferien: 30.10.2022 – 04.11.2022
  • Buß- und Bettag: 16.11.2022
  • Weihnachtsferien: 24.12.2022 – 07.01.2023
  • Faschingsferien: 20.02.2023 – 24.02.2023
  • Osterferien: 03.04.2023 – 15.04.2023
  • Christi Himmelfahrt: 18.05.2023
  • Pfingstferien: 30.05.2023 – 09.06.2023
  • Sommerferien: 31.07.2023 mit 11.09.2023
G Gastschüler

  • Ein Kind besucht normalerweise die Grundschule, in deren Schulsprengel es wohnt.
  • Es wird bei der Schuleinschreibung auch grundsätzlich an der Sprengelschule angemeldet.
  • Ist es notwendig, dass ein Kind aus guten Gründen eine andere Schule besucht, kann ein Gastschulantrag an der Sprengelschule für die Wunschschule gestellt werden. Die Entscheidung über die Genehmigung des Gastschulantrags trifft das Referat für Bildung und Sport.
  • Die Formulare gibt es im Sekretariat.
H Hausaufgaben

  • „Hausaufgaben sind ein notwendiger und verbindlicher Teil der schulischen Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Sie stehen nicht zur Disposition des einzelnen Lehrers, sondern müssen erteilt werden.“
  • Die Erledigung von Hausaufgaben durch die Schüler ist Pflicht. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht erfolgt eine Mitteilung an die Eltern bzw. wird eine Nacharbeit in der Schule angeordnet.
  • Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und dienen der Vertiefung des Stoffes oder der Vorbereitung des Unterrichts.
  • In der Grundschule sollen sie von einem durchschnittlich begabten Kind in einer Stunde erledigt werden können.
  • Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet zur Beaufsichtigung und Kontrolle der Hausaufgaben auf ihre Vollständigkeit.
    (GrSo, BayEUG)
I Informationen

  • Klasseninterne Informationen werden über Mitteilungen im Hausaufgabenheft oder Elterninformationsbriefe der Klassleitung weitergegeben.
  • Informationen und Einladungen, die alle Eltern betreffen, erhalten Sie über Elternbriefe der Schulleitung.
  • In der Aula befindet sich außerdem eine Infotafel.
J Jahresverlauf

  • Anfangsgottesdienst
  • Bücherbus
  • Zwei Wandertage
  • Unterrichtsgänge
  • Zwei Elternsprechabende
  • Infoabend zum Übertritt in die weiterführenden Schulen (4. Klassen)
  • Adventsfeiern in der Aula
  • Besuch des Nikolaus
  • Theater/Oper/Musical …
  • Infoabend für die künftigen Erstklasseltern
  • Infoabend zum Übertritt in die weiterführenden Schulen (2./3. Klassen)
  • Elternbildungsabende
  • Orientierungsarbeiten in den 2. Klassen
  • VERA-Arbeiten in den 3. Klassen
  • Bustraining für die 3. Klassen
  • U-Bahntraining für die 4. Klassen
  • Praktische Radfahrausbildung für die 2. – 4. Klassen
  • ADAC Fahrradtraining für die 4. Klassen
  • Erste-Hilfe-Kurs für die 4. Klassen
  • Theateraufführung
  • Schullandheimaufenthalte
  • Verkehrspuppenbühne
  • Bundesjugendspiele
  • Projekttag
  • Projektwoche
  • Sponsorenlauf
  • Sommerfest
  • Schlussgottesdienst
K Krankheiten

  • Bei einer Erkrankung Ihres Kindes rufen Sie bitte bis spätestens 8.00 Uhr in der Schule an (Tel. 67 42 44).
  • Sie können aber auch eine Krankheitsanzeige ausfüllen und einer FreundIn Ihres Kindes mitgeben oder an die Schule faxen (Fax: 67 90 84 05).
  • Fehlt ein Kind unentschuldigt, wird vom Sekretariat der Schule aus zu Hause nach dem Verbleib des Kindes gefragt. Dies dient der Sicherheit Ihres Kindes.
  • Bei meldepflichtigen, übertragbaren Krankheiten und bei Läusebefall werden alle Eltern der betroffenen Klasse von der Schulleitung schriftlich informiert.
  • Das erkrankte Kind darf die Schule bei einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit erst mit einem ärztlichen Attest wieder betreten.
L Leistungsbewertung

  • In der 4. Klasse werden in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht schuleinheitlich bis zum Übertrittszeugnis schuleinheitlich je vier Probearbeiten geschrieben.
  • Im Fach Deutsch werden die SchülerInnen in den Fachbereichen „Lesen – mit Texten und weiteren Medien umgehen“, „Sprachgebrauch und Sprache untersuchen“ sowie „Schreiben“ bis zum Mai zehnmal geprüft.
  • Zu Schuljahresbeginn werden vier prüfungsfreie Wochen in D, M und HSU festgelegt und den Eltern beim Elternabend mitgeteilt.
  • Nach Möglichkeit arbeiten die Kollegen einer Jahrgangsstufe bei der Erstellung der Tests zusammen.
  • Bei der Bewertung der Proben ab dem 2. Halbjahr der Jahrgangstufe 2 verwenden wir an der Schule einen einheitlichen Notenschlüssel.
M Medienerziehung

  • In allen Klassenzimmern steht mindestens ein Computer. Zusätzlich gibt es einen Computerraum mit 14 Schülerarbeitsplätzen.
  • Alle Jahrgangsstufen nehmen am Leseprojekt „Antolin“ teil.
N Nachhilfe

  • Die Förderung der Kinder ist von der Schule her so angelegt, dass die Schüler bei entsprechender Aufmerksamkeit und Konzentration den Unterrichtsstoff verstehen können.
  • Übungsphasen finden in ausreichendem Maß statt.
  • Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Lücken in einem Fach aufgebaut hat, vertiefen Sie den Stoff bitte sofort. So entstehen keine größeren Probleme und Ihr Kind kann dem Unterricht wieder ohne Schwierigkeiten folgen.
  • Im Normalfall ist eine Nachhilfe nicht notwendig.
  • Brauchen Sie dennoch eine Empfehlung, können Sie im Büro nachfragen.
  • Gelder für eine Lernförderung können beim jobcenter über das Bildungspaket beantragt werden.
O Orientierungsarbeiten

  • Orientierungsarbeiten sind für ganz Bayern einheitliche Vergleichsarbeiten in der zweiten Jahrgangsstufe. Sie werden im Mai geschrieben und nicht benotet.
  • Orientierungsarbeiten werden im Fachbereich „Rechtschreiben“ durchgeführt.
  • Die Ergebnisse der Orientierungsarbeiten dienen als Grundlage für Beratungsgespräche.
P Projekte

  • Jedes Schuljahr nehmen wir an der Projektwoche des Staatliche Schulamt der Landeshauptstadt München teil oder wählen ein eigenes Projektwochenthema aus.
  • Jährlich findet der Projekttag „Lernen erleben“ statt.
  • Klassenintern halten die LehrerInnen je nach Unterrichtsthema einen projektorientierten Unterricht.
  • Außerdem kooperieren die Klassen mit den Kursen „Schule mal anders – Mütter lernen Deutsch an der Schule ihrer Kinder“.
Q Qualität

  • Regelmäßig besuchen die LehrerInnen der GS an der Max-Kolmsperger-Straße Fortbildungen des Staatlichen Schulamts, an der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen und Schulhausinterne Fortbildungen. Die Stundenzahl übersteigt das Pflichtmaß erheblich.
  • Die KollegInnen sind jederzeit bereit, eine erkrankte Lehrkraft sinnvoll zu vertreten. So kommt es an der GS an der Max-Kolmsperger-Straße zu keinem Ausfall des Pflichtunterrichts und Ihr Kind wird so gut gefördert.
R Rechtschreiberziehung

  • Bereits mit der Einführung der Buchstaben wird über das Ab- und Aufschreiben ein Beitrag zur Rechtschreiberziehung geleistet.
  • Die Rechtschreibung wird in den weiteren Jahrgängen gezielt geschult im Fachbereich „Sprachgebrauch und Sprache untersuchen“ des Deutschunterrichts. Regeln und Strategien werden hier vermittelt und eingeübt.
  • Außerdem ist die Festigung der Rechtschreibleistung Unterrichtsprinzip. Alles, was geschrieben wird, soll möglichst richtig sein. Dazu ist es unumgänglich, dass die Schüler alles Geschriebene gewissenhaft kontrollieren bzw. bei Unsicherheiten selbstständig im Wörterbuch nachschauen.
  • Um Fehler zu vermeiden, ist es ganz besonders wichtig, dass sich die Kinder von Anfang an eine saubere Schrift und Darstellung von Hefteinträgen aneignen.
S Schülerbeobachtung

  • Regelmäßig werden Schülerbeobachtungen in den Bereichen Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten sowie zu den einzelnen Unterrichtsschwerpunkten in Deutsch, in der Mathematik, im Heimat- und Sachunterricht, in Englisch, in den musischen Fächern, in der Religion und in Werken und Gestalten festgehalten.
  • Sie dienen als Grundlage für die individuelle Förderung der SchülerInnen.
  • Bei Elterngesprächen werden die Schülerbeobachtungen zur Beratung herangezogen.
  • In den Zeugnissen werden verschiedene Fächer aufgrund der Schülerbeobachtungen kommentiert.
T Tagesablauf

  • Jedes Kind, das möchte, bekommt zwischen 7.10 Uhr und 7.45 Uhr ein kostenloses Frühstück im Raum der Mittagsbetreuung.
  • Die Kinder kommen um 7.45 Uhr in die Schule, damit sie in der Vorviertelstunde wichtige Vorbereitungen für den Unterricht treffen und sich mit den Freunden und der LehrerIn austauschen können.
  • Um 8.00 Uhr beginnt der Unterricht bei der KlasslehrerIn oder auch einmal bei der FachlehrerIn.
  • Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Allerdings wird der Unterrichtsablauf dem Stoff, der Vorgehensweise und der Aufnahmefähigkeit der SchülerInnen angepasst, sodass oftmals nach ganz unterschiedlich langen Lernzeiten ein Wechsel des Faches stattfindet.
  • Die Pausen von 9.30 Uhr bis 9.50 Uhr bzw. von 11.20 Uhr bis 11.35 Uhr dienen der Stärkung und Erholung im Freien, wann immer dies das Wetter zulässt.
  • Unterrichtsschluss kann um 11.20 Uhr, 12.20 Uhr und 13.05 Uhr sein.
  • In Ausnahmefällen kann es sein, dass Fachunterricht nachmittags gehalten werden muss. Die meisten Zusatzangebote (Lesefüchse, Fußball und Fitnesstraining) findet am Nachmittag statt. Der Nachmittagsunterricht beginnt grundsätzlich um 14.00 Uhr.
U Unternehmungen – Ausflüge

  • Manche Klassen fahren in der zweiten, dritten oder vierten Jahrgangsstufe für vier oder fünf Tage ins Schullandheim. Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, müssen alle Kinder der jeweiligen Klasse mitfahren. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Kind zu Hause bleiben oder vom Lehrer zu Hause gelassen werden. Es muss dann allerdings den Unterricht der Parallelklasse besuchen.
  • Immer wieder machen die Schüler mit der KlasslehrerIn zusammen Unterrichtsgänge, die die Inhalte, vor allem des Heimat- und Sachunterrichts, vertiefen oder ergänzen.
  • Jedes Schuljahr finden zwei Wandertage statt.
  • Da das Lesen für jedes Fach äußerst wichtig ist, besuchen die Klassen regelmäßig den Bücherbus, der die Schule alle 14 Tage anfährt.
  • Großen Spaß macht den Kinder der 4.Jahrgangsstufen immer die Kooperation mit dem Werner-von-Siemens-Gymnasium.
V Versicherung

  • Während des Unterrichts und auf dem Schulweg sind die Kinder über den KUVB unfallversichert.
  • Sollten Sie nach einem Unfall einen Arzt aufsuchen, müssen Sie uns das mitteilen, da wir dann eine Unfallanzeige an den KUVB schicken müssen.

VERA

  • Für alle Drittklassler werden im April und Mai die bundeseinheitlichen Vergleichsarbeiten durchgeführt.
  • Geprüft wird in den Fächern Deutsch und Mathematik, wobei die Fachbereiche jedes Jahr neu festgelegt werden.
W Weiterführende Schulen

  • Weiterführende Schulen sind alle Schularten, die sich an die vierte Klasse der Grundschule anschließen.
  • Die Mittelschule an der Albert-Schweitzer-Straße und die Mittelschule am Gerhart-Hauptmann-Ring sind die für unsere Schule zuständigen Mittelschulen.
  • Die nahe liegenden Realschulen in unserem Umfeld sind die Wener-von-Siemens-Realschule und die Wilhelm-Röntgen-Realschule.
  • In unserer Nähe befinden sich das Werner-von-Siemens-Gymnasium, das Michaeli-Gymnasium und das Heinrich-Heine-Gymnasium.
  • Eine Besonderheit in unserer Umgebung ist die Orientierungsstufe im Schulzentrum an der Quiddestraße.
X, Y, Z Zum Schluss

  • Das Motto unserer Schule lautet: Zusammen lernen – Gemeinsam erleben.
  • Das Motto wird an unserer Schule gelebt.
  • Wir danken jedem, der dazu beiträgt, das Motto in die Tat umzusetzen.

 

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